Zutritt nur mit 3G!

Ab Montag, dem 15. August, ist in Baden-Württemberg der Zutritt in Innenräumen nur noch mit 3G erlaubt!

Dies bedeutet, dass die Gaststätte sowie der Sportbereich nur noch:

– geimpft (2 Wochen nach letzter Impfung)
– genesen (bis 6 Monate nach PCR-Testung)
– getestet (Test-Bescheinigung max. 24 Std.)

betreten werden kann. Ohne entsprechenden Nachweis ist der Zutritt ins Gebäude untersagt!

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