Einschränkungen zur Öffnung

Liebe Mitglieder,

wie angekündigt öffnen wir am Samstag, dem 06.06.2020 das Schützenhaus wieder für den Wirtschafts- sowie Schießbetrieb.

Hierfür gelten bis mindestens 14.06.2020 gemäß der CoronaVO vom 22.05.2020 des Kultusministeriums BW jedoch einige Einschränkungen bei den Sitzplätzen sowie Schießständen.

Beachtet daher folgende Regelungen:
Schießbetrieb

Wichtig:
Ohne Mund-Nasen-Schutz ist kein Zutritt erlaubt!

Bei Fragen gerne melden.

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.